AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dominic Krohmer

Krohmer Transporte

Nürtinger Straße 7/1

72661 Grafenberg

AGB Stand: 11.03.2025


 

§ 1 Anwendungsbereich

 

  1. Die vorliegenden AGB gelten für alle Leistungen und Angebote von Herrn Dominic Krohmer - Krohmer Transporte („Anbieter“) an seine Kunden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  2. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht explizit widerspricht. Eine Bezugnahme des Anbieters auf Schreiben oder E-Mails des Kunden, die mit den AGB des Kunden versehen sind, sind kein Einverständnis mit der Geltung jener AGB.
  3. Der Anbieter hat das Recht, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Der Kunde wird bei Anpassung dieser AGB über die beabsichtigten Änderungen bzw. Ergänzungen mit angemessener Ankündigungsfrist vorab informiert. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung (die „Widerspruchsfrist“), gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Anbieter wird in seiner Benachrichtigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs kann der Kunde die Nutzung nach der bisherigen Fassung der AGB fortsetzen.
  4. Treffen die Parteien von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, so gehen diese den Regelungen der AGB vor. Abweichende Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

 

§ 2 Leistungspflichten des Anbieters

 

2.1                  Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich Transport, insbesondere das Überführen von ein bis zwei PKWs innerhalb von Deutschland.

2.2                  In Bezug auf die Durchführung dieser Leistungen steht dem Anbieter ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB zu.

2.3                  Der Kunde hat die Leistungserbringung Anbieters durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird dem Anbieter insbesondere die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche abgefragten Angaben gewissenhaft, richtig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Sofern die beauftragte Dienstleistung nicht erbracht werden kann, weil die vom Kunden übergebenen Unterlagen und/oder Dokumente unvollständig, unrichtig oder rechtlich unwirksam sind, schuldet der Kunde dennoch die vereinbarte Vergütung. Dem Kunden bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass tatsächlich kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Für die durch sachlich unrichtige oder unvollständige Angaben entstehenden Kosten, Verzögerungen etc. übernimmt der Anbieter keine Haftung.

2.4                  Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen (Dritten) erbringen zu lassen. Die Auswahl solcher Dritten, insbesondere die Auswahl des Überführungsfahrers, trifft der Anbieter nach freiem Ermessen.

2.5                  Der Anbieter bemüht sich im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten darum, die vom Kunden gewünschten Ausführungszeiten einzuhalten. Der Anbieter übernimmt jedoch ausdrücklich keine Garantie für die Einhaltung dieser Zeiten, es sei denn, hierzu wurde eine Individualvereinbarung getroffen, die in Textform zu bestätigen ist.

2.6                  Sofern die Parteien feststellen, dass Leistungen des Anbieters erbracht werden sollen, die über das vereinbarte Leistungsspektrum hinaus gehen, sind diese separat nach einem durch den Anbieter festzulegenden Stundensatz zu vergüten. Im Zweifel gilt ein marktüblicher Stundensatz als vereinbart.

2.7                  Der Kunde erteilt dem Anbieter das Recht, den Vorgang der Dienstleistungserbringung (z. B. Aufladen, Abladen, Transport) durch Fotos und Videos zu dokumentieren. Der Anbieter ist berechtigt, dieses Bild- und Videomaterial uneingeschränkt für Werbezwecke im Internet oder anderen Medien zu nutzen. Der Anbieter stellt sicher, dass Kennzeichen unkenntlich gemacht oder zensiert werden, sodass eine direkte Zuordnung des Fahrzeugs oder des Kunden für Dritte nicht möglich ist.

 

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

 

3.1                  Die Präsentation der Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Werbeanzeigen und Broschüren stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrags dar.

3.2                  Der Vertragsschluss zwischen Anbieter und Kunde kann fernmündlich (Videocall, Telefon, etc.), schriftlich oder in Textform erfolgen.

3.3                  Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch des Anbieters eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

 

4.1                  Die vom Anbieter angegebenen und mitgeteilten Preise sind verbindlich und verstehen sich gegenüber Unternehmern jeweils netto zzgl. Umsatzsteuer und gegenüber Verbrauchern jeweils brutto inkl. Umsatzsteuer. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.

4.2                  Die Bezahlung der Leistungen des Anbieters erfolgt sofort nach Rechnungserteilung oder nach individueller Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, ist vor Beginn der Ausführung eine Anzahlung in Höhe von 25 % der vereinbarten Vergütung zu leisten.

4.3                  Der Anbieter stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen). Die Zahlung erfolgt per Überweisung.

4.4                  Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

4.5                  Die Abtretung eines Anspruchs des Kunden gegen den Anbieter ist nur mit Einwilligung oder Genehmigung des Anbieters rechtswirksam; § 354a HGB bleibt unberührt.

4.6                  Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält der Anbieter sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

 

§ 5 Fahrzeugüberführung

 

5.1                  Der Kunde hat dem Anbieter die Abhol- und Lieferadresse spätestens 48 Stunden vor dem Abholtermin mitzuteilen.

5.2                  Der Kunde ist verpflichtet, bei der Beauftragung korrekte und vollständige Angaben zum Fahrzeug zu machen, insbesondere hinsichtlich Fahrbereitschaft, Modell, Größe, Gewicht und sonstiger relevanter Merkmale. Wird das Fahrzeug als „fahrbereit“ angegeben, stellt sich jedoch bei der Abholung heraus, dass es nicht fahrbereit ist (z. B. Motor startet nicht, Batterie entladen, technische Defekte), kann ein Zusatzaufwand für das Bewegen oder Verladen des Fahrzeugs entstehen. Dieser wird dem Kunden nach einer pauschalen Aufwandspauschale oder nach tatsächlichem Mehraufwand in Rechnung gestellt. Falls das tatsächlich zu transportierende Fahrzeug von den bei der Beauftragung angegebenen Daten abweicht (z. B. Ford Kuga statt Ford Fiesta, schwereres oder größeres Fahrzeug), kann dies zu erhöhtem Aufwand, zusätzlichen Treibstoffkosten oder der Notwendigkeit eines anderen Transportmittels führen. Der Anbieter ist berechtigt, das Angebot entsprechend anzupassen und dem Kunden die Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Der Anbieter informiert den Kunden über die Anpassung des Preises. Sollte der Transport aufgrund falscher Angaben des Kunden nicht durchführbar sein (z. B. Fahrzeug nicht fahrbereit, aber kein geeignetes Verladeequipment verfügbar) oder sollte der Kunde die angepassten Konditionen nicht akzeptieren, gilt dies als Fehlfahrt gemäß Punkt 5.8 dieser AGB.

5.3                  Der Kunde hat bei einer Fahrzeugüberführung am Überführungstag für eine pünktliche Fahrzeugübergabe zu sorgen.

5.4                  Ist der Überführungsfahrer zum vereinbarten Termin vor Ort und verzögert sich die Fahrzeugübergabe aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes um mehr als 20 Minuten, so werden für jede angefangene halbe Stunde 25 EUR (netto) berechnet. Zusätzlich hat der Kunde die durch die von ihm zu vertretende Verspätung ggfs. anfallenden Mehrkosten (z.B. Übernachtungskosten des Überführungsfahrers) zu erstatten.

5.5                  Der Kunde ist für die erforderlichen Begleitpapiere verantwortlich und haftet für alle anfallenden Kosten, die aufgrund unzureichender Begleitpapiere entstehen.

5.6                  Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen. Der Kunde hat insbesondere keinerlei Ansprüche gegenüber dem Anbieter für den Fall der Einbehaltung oder Beschlagnahme des Fahrzeugs durch die Ordnungsbehörde, es sei denn, die Einbehaltung oder Beschlagnahme ist vom Anbieter verursacht und zu vertreten.

5.7                  Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, das an ihn gelieferte Fahrzeug an der von ihm angegebenen Zustelladresse selbst oder durch empfangsbevollmächtigte Dritte entgegenzunehmen. Empfangsbevollmächtigt in diesem Sinne sind sämtliche Personen, die sich im Hoheitsbereich des Kunden aufhalten und von denen nach Lage der Umstände erwartet werden kann, dass sie für den Kunden tätig sind und die Unterlagen/Gegenstände an den Kunden weiterleiten werden. Hierzu zählen insbesondere sämtliche Mitarbeiter des Kunden.

5.8                  Bei Auftragsstornierungen durch den Kunden innerhalb von 24 Stunden vor Auftragsbeginn wird der vereinbarte Überführungspreis in voller Höhe in Rechnung gestellt. Auftragsstornierungen innerhalb von 24 Stunden bis 72 Stunden vor Auftragsdurchführung werden mit 50 % des ursprünglichen Überführungspreises berechnet. Für andere Stornierungen werden 15 % des Überführungspreises berechnet. Fehlfahrten, die der Kunde zu vertreten hat, werden mit 150 % des vereinbarten Preises abgerechnet. Dem Kunden bleibt in jedem Falle nachgelassen, nachzuweisen, dass tatsächlich kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.9                  Wird die Leistungserbringung durch den Anbieter wegen unvorhergesehener, nicht vom Anbieter verschuldeter und auch nicht vom ihm zu beeinflussender Ereignisse erschwert, aber nicht unmöglich oder unzumutbar gemacht, so ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die hierdurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat diese Kosten zu ersetzen, wenn sie ihm binnen drei Werktagen ab Eintritt der Leistungserschwerung angezeigt werden. Zu ersetzen sind jeweils nur tatsächlich entstandene Mehrkosten, die durch Vorlage einer entsprechenden Quittung nachzuweisen sind.

5.10               Der Kunde hat offensichtliche Mängel oder Schlechtleistungen unverzüglich, bei Überführungen spätestens 24 Stunden nach Entgegennahme des Fahrzeugs gegenüber dem Anbieter nach Art und Umfang anzuzeigen. Bei der Fahrzeugübergabe an den Kunden wird ein Übergabeprotokoll gefertigt, in welchem alle erkennbaren Schäden (Beulen, Kratzer, defekte Scheiben etc.) entweder per Foto- oder per schriftlicher Dokumentation festgehalten werden müssen. Für offensichtliche oder bei Übergabe erkennbare Schäden und/oder Mängel, die nicht in dem Übergabeprotokoll vermerkt sind, gilt der Beweis des ersten Anscheins, dass diese Schäden/Mängel bei Übergabe an den Kunden/Empfänger nicht vorhanden waren. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass solche Schäden bereits bei der Übernahme des Fahrzeugs vorlagen. Versäumt der Kunde die vorgenannten Mängelfristen bei offensichtlichen Mängeln, sind Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche wegen dieser Mängel und Schlechtleistung ausgeschlossen. § 377 HGB bleibt bei Unternehmern unberührt.

5.11               Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter vorab einen geeigneten Abstellort für das Fahrzeug mitzuteilen, für den Fall, dass der Kunde bei der Lieferung nicht persönlich anwesend sein sollte (z. B. bei Abend- oder Nachtlieferungen).  Der Kunde versichert, dass er über den angegebenen Stellplatz verfügungsberechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Abstellplatz zugänglich ist und alle notwendigen Voraussetzungen für das ordnungsgemäße Abstellen des Fahrzeugs erfüllt sind (z. B. geöffnete Schranken oder Zufahrten). Sollte ein Abstellen auf dem angegebenen Stellplatz aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich sein, gilt die Fahrt als Fehlfahrt gemäß Punkt 5.8 dieser AGB.

5.12               Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle losen oder beschädigten Fahrzeugteile vor der Übergabe an den Anbieter ordnungsgemäß gesichert oder entfernt werden, um ein unkontrolliertes Abfliegen während des Transports zu verhindern. Sollte es während des Transports, insbesondere durch äußere Einflüsse wie Bodenwellen, starke Erschütterungen oder Fahrtwind, zum Abfliegen von Fahrzeugteilen oder Gegenständen kommen, haftet der Kunde für daraus entstehende Schäden und Folgekosten. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Abfliegen von Fahrzeugteilen während des Transports resultieren.

 

§ 6 Haftung

 

6.1                  Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

 

6.2                  Die Haftung des Anbieters beginnt mit der Übernahme des Fahrzeuges und endet mit der Übergabe am Bestimmungsort. Auch im Falle der Anlieferung nach Feierabend, an Wochenenden oder nachts geht die Gefahr mit Fahrzeugabstellung auf den Kunden über. Eine Haftung für private Gegenstände, die sich im zu überführenden Fahrzeug befinden, ist ausgeschlossen. Sollten sich nicht legale Gegenstände im Fahrzeug befinden, so ist der Anbieter berechtigt, die Überführung abzubrechen und die Polizei zu informieren. Die Überführung wird dann mit 150 % des vereinbarten Preises abgerechnet.

6.3                  In jedem Schadensfall, verschuldet oder unverschuldet, bestimmt der Anbieter den Gutachter und die Reparaturwerkstatt. Sollte ohne vorherige Absprache ein anderer Gutachter oder eine andere Werkstatt beauftragt werden, steht es dem Anbieter frei, anfallende Kosten ganz oder teilweise ohne Nennung von Gründen abzulehnen.

6.4                  Der Anbieter haftet für Unwetterschäden nur für den Fall, in dem bei der Überführungsfahrt die erforderliche Sorgfalt in einer solchen Situation außer Acht gelassen wurde. Die Beweislast liegt hier beim Kunden. Eine Haftung für Vandalismus, Fahrerflucht oder Brandschäden, die durch fremde Dritte verursacht wurden, ist ausgeschlossen.

6.5                  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

 

§ 7 Schlussbestimmungen

 

7.1                  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.2                  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

7.3                  Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern ist Gerichtsstand der Hauptsitz des Anbieters. 

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